Palliativ-Patienten atmen auf
Cannabis als Arznei auf Rezept!
Künftig müssen Krankenkassen die Kosten für Cannabis übernehmen, wenn Patienten ein entsprechendes Rezept von ihrem Arzt erhalten. Der Arzt darf dies ausstellen, wenn keine andere Therapiemöglichkeit infrage kommt. In kontrollierter Qualität können Patienten dann getrocknete Cannabisblüten und Cannabisextrakte von den bundesweiten Apotheken beziehen. Für die Apotheker kommt damit eine weitere wichtige Aufgabe hinzu: Vor der Abgabe an den Patienten gilt es, das Medikament zu prüfen. Die Regelung wird im März in Kraft treten.